Sie bekommen Ihre Scheidung vor dem zuständigen Familiengericht ... »
Wir bieten Ihnen folgende Wege
zur Scheidung ... »
Die Dauer einer Scheidung kann
unterschiedlich lang sein ... »
Die Berechnung der Gerichtskosten und Anwaltskosten basiert auf ... »
Wir bieten Ihnen
Ihre Scheidung vor dem zuständigen Familiengericht
persönlich begleitet durch Frau Rechtsanwältin Anette Dieckmann, Fachanwältin für Familienrecht in Essen
1. Beratung
2. Begleitung
3. Web-Akte
4. Versorgungsausgleich
5. Beschleunigung
6. Hilfe & Tipps
Eine persönliche Beratung zu
allen Fragen des Scheidungsverfahrens
Aus Erfahrung wissen wir, dass auch im Zusammenhang mit einer einvernehmlichen Scheidung Fragen auftauchen, die man gern geklärt hätte.
Die Scheidung bedeutet für viele Menschen den ersten Kontakt zum Rechtsanwalt und dem Gericht. Da stellen sich eine Vielzahl von Fragen, weil man nicht weiß, was geschieht und wie man sich zu verhalten hat.
Als Fachanwälte im Familienrecht informieren wir Sie über den Ablauf der Scheidung und beantworten gern Ihre Fragen und bieten Hilfe und zwar auf dem Weg, der Ihnen angenehm ist: persönlich, telefonisch oder online.
Begleitung zum Termin
Scheidung fair bedeutet ja nicht, dass Sie online im Internet geschieden werden. Die Scheidung findet vor dem Familiengericht in einem sog. Termin zur mündlichen Verhandlung statt. Zu diesem Termin müssen Sie und Ihr Ehepartner und mindestens ein Anwalt persönlich erscheinen.
Unsere Kanzlei befindet sich in Essen, nicht weit vom Amtsgericht/Landgericht Essen entfernt. Wir begleiten Sie persönlich und ohne Mehrkosten zu Ihrem Scheidungs-termin in Essen und im Umkreis von ca. 80 km von Essen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Familiengerichte in diesem Umkreis, der aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.
Persönlich begleiten wir Sie gern zu den Familiengerichten, die im Landgerichtsbezirk Essen liegen, das sind nicht nur Essen-Mitte, Essen-Borbeck und Essen-Steele, sondern auch:
Familiengerichte in Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen,
Gelsenkirchen Buer,
Gladbeck,
Hattingen und
Marl.
Wir begleiten Sie auch persönlich zu den Gerichten des Landgerichtsbezirks Düsseldorf (das sind die Amtsgerichte – Familiengerichte in Düsseldorf, Neuss, Langenfeld und Ratingen)
Zu den Gerichten des Landgerichtsbezirks Duisburg gehören die Familiengerichte in Duisburg, Dinslaken, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Ruhrort, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und Wesel.
Der Landgerichts Bezirk Bochum, umfasst die Familien-gerichte in Bochum, Herne, Herne-Wanne, Recklinghausen und Witten. Die Familiengerichte in Köln, Wuppertal und Dortmund gehören ebenfalls zum Einzugsgebiet und vor dem Oberlandesgericht in Hamm vertreten wir Sie ebenfalls persönlich.
Findet der Scheidungstermin weiter entfernt statt, beauftragen wir - ohne Mehrkosten für Sie - mit uns kooperierende Rechtsanwälte - Fachanwälte für Familienrecht-, die Sie zu dem Scheidungstermin begleiten. Wir erledigen von Essen aus alle Formalitäten und sind Ihr Ansprechpartner.
Ihre WEB-Akte
Wir führen ohne zusätzliche Kosten Ihren gesamten Akteninhalt in einer persönlichen und durch Passwort geschützten WEB-Akte. Diesen Service bieten wir allen unseren Mandanten, nicht nur dann, wenn Sie uns über Scheidung fair beauftragt haben.
Mit der Web-Akte haben Sie von jedem Ort und zu jeder Zeit alle Dokumente zur Hand und brauchen keine eigene Papierakte zu führen. Auch können Sie dadurch Post von uns übermittelt bekommen, ohne dass Personen, die in Ihrem Haushalt leben, davon etwas mitbekommen.
Was ist die WEB-Akte? Mehr Infos
Persönliche Beratung zum
Ausgleich der Renten (Versorgungsausgleich)
Wir beraten Sie gern zu allen Fragen, die mit dem Versorgungsausgleichsverfahren (Ausgleich der Renten) im Zusammenhang stehen.
Möchten Sie einvernehmlich mit Ihrem Ehepartner auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichten, beraten wir Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten und/oder Risiken.
Seit dem 01.09.2009 kann man auch im laufenden Scheidungsverfahren auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichten, wenn man sich mit dem Ehepartner einig ist. Der Richter prüft "nur noch", ob eine solche Vereinbarung sittenwidrig oder völlig unausgewogen ist. Damit kein zweiter Rechtsanwalt benötigt wird, kann eine notarielle Vereinbarung sinnvoll sein.
Kein weiterer Anwalt wird benötigt, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen. Seit dem 01.09.2009 findet der Versorgungsausgleich nicht statt,
- wenn die Ehe von kurzer Dauer war (bis 3 Jahre)
- bei Minirenten (bis zu € 25,00)
- wenn der Ausgleich eine grobe Unbilligkeit darstellen würde
Sprechen Sie uns an. Wir bieten Hilfe und Tipps über die Möglichkeiten, die bestehen.
Eine persönliche Beratung
zu
den
Möglichkeiten,
die Scheidung zu beschleunigen.
Möchten Sie so schnell wie möglich geschieden werden? Wir klären mit Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, Ihr Verfahren zeitlich zu optimieren. Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt auch bei einer einvernehmlichen Scheidung davon ab, wie schnell die Auskünfte im Versorgungsausgleich erteilt werden (können).
Hier ein paar Tipps, was man tun kann, um schneller geschieden zu werden:
- Vorab (vor Ablauf des Trennungsjahres) Klärung, ob der Versorgungsausgleich überhaupt durchgeführt wird (werden muss)
- Noch innerhalb des Trennungsjahres - also vor Einleitung des Scheidungsverfahrens - kann man das Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung klären
- Mit Einleitung des Scheidungsverfahrens können die Fragebögen zum Versorgungsausgleich sofort mit eingereicht werden können Sie die Formulare für den Ehepartner ebenfalls mit einreichen und ersparen damit wertvolle Zeit
- Während des Scheidungsverfahrens kann nach 3 Monaten (nach Ablauf des Trennungsjahres) das Verfahren abgetrennt und die Ehe geschieden werden.
Formulare und Infos
Sie erhalten von uns Hilfe und Tipps. Wir informieren Sie über den Ablauf der Scheidung und die Dauer. Sie erhalten von uns die Formulare, die Sie (und Ihr Ehepartner) zur Durchführung benötigen:
- Formulare zum Versorgungsausgleich für Sie und Ihren Ehepartner
- Vollmacht
- vorgefertigte Anschreiben an uns, zur Übermittlung der Unterlagen
- vorgefertigte Schreiben an das Gericht, die Ihr Ehepartner benutzen kann, wenn er selbst keinen Rechtsanwalt hat
Links:
- Fragebogen VA (Ehepaare V10 | Lebenspartnerschaften V12)
- Hinweisblatt VKH (PKH)
- Antrag VKH (PKH)
- Deutsche Rentenversicherung (Service-Einheiten)
- Vollmacht
Anette Dieckmann,
Fachanwältin für Familienrecht in Essen
| Tel.: | 0201 - 43876 0 |
| Fax: | 0201 - 43876 99 |
| dieckmann(at)daube.de | |
