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Anette Dieckmann

Ich bin Jahrgang 1960. Studium Rechtswissenschaften Ruhr- Universität Bochum, Referendariat am Landgericht Essen. Seit 1992 als Anwältin tätig, immer schon in Essen. Mein Schwerpunkt lag zunächst im Bereich Mietrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht. Durch Zufall bin ich 1994 näher mit dem Familienrecht in Berührung gekommen.

Davor war Familienrecht für mich ein komplexes, kompliziertes, vielschichtiges Rechtsgebiet mit emotional hoch belasteten Mandanten, die sich nur streiten wollen. Das ist es auch heute noch. Aber das sind auch genau die Gründe, warum ich das Familienrecht so liebe. Im Übrigen stimmt es gar nicht, dass alle Menschen in Trennung und Scheidung sich bis aufs Messer streiten wollen. Es gibt Mandanten, die in dieser Situation zu nachgiebig und großzügig sind und die man vor sich selbst schützen muss. Es gibt aber auch Mandanten, die in der Situation zum eigenen Nachteil zu keinem Kompromiss bereit sind und die man sanft, aber bestimmt dort hinführen muss. Was ich allerdings nach wie vor nicht schätze, sind unnötige Rosenkriege oder Streitereien um oder zu Lasten der Kinder. Deshalb tue ich alles, dies zu vermeiden. Ich streite zwar gern für meine Mandanten, ich schüre aber kein Streit.

Viele setzen Trennung und Scheidung gleich mit Rosenkrieg. Dies jedenfalls seit 1989 der gleichnamige Film in den Kinos lief. Dabei ging es der Anwältin, die die Geschichte in diesem Film erzählt darum deutlich zu machen, dass eine Scheidung vernünftig ablaufen sollte. Sonst verlieren garantiert beide Ehepartner.

Im ersten Frust und in erster Verletztheit schlagen naturgemäß die Emotionen hoch und man verflucht den Anderen. Derjenige, der sich trennt, hat es vermeindlich einfacher. Letztlich haben jedoch beide Ehepartner darunter zu leiden, dass ein Lebensplan nicht in Erfüllung geht. Denn schließlich hat man mal geheiratet: bis das der Tod Euch scheidet und nicht: bis der Richter Euch scheidet.

Der erfahrene Familienrechtlicher respektiert und berücksichtigt diese Emotionen, steht aber selbst dem Mandanten mit kühlem Kopf zur Seite. So können vernünftige und tragfähige Lösungen erarbeitet werden. Deshalb ist gerade der Familienrechtsanwalt Vertrauenssache.

Jede Trennung und Scheidung ist anders, hat andere Hintergründe und Folgen und deshalb kann die Tätigkeit im Familienrecht nie zur Routine werden. 

Das Familienrecht ist vielschichtig und komplex. Es bestehen Bezüge zum Steuerrecht, Sozialrecht, Erbrecht, aber auch zum Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Das macht es für mich als Juristin so interessant, aber auch schwierig. Eine Aufgabe, der ich mich gern stelle.

Trennung- und Scheidung bedeutet üblicherweise erheblichen Regelungsbedarf in den finanziellen Dingen. So geht es um Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn und die Vermögensauseinandersetzung. Wenn man im Familienrecht tätig ist, hilft es, wenn man sich gern um Menschen kümmert und mit Zahlen umgehen kann.

Ein Buchhalter wäre gleichwohl hier an der falschen Stelle, weil es wichtig ist, die Zusammenhänge und die Auswirkung der Entscheidung in dem einem Gebiet für das andere Gebiet zu erkennen. Wichtig ist, dass die Gesamtlösung stimmt, nicht das die einzelne Schlacht gewonnen wird.

Insbesondere Unterhalt hat viel mit rechnen zu tun, ist aber keine Mathematik. Denn im Unterhaltsrecht gilt im großen Maße der Billigkeitsmaßstab. Deshalb werden viele gerichtliche Entscheidungen mit dem "dicken Daumen" getroffen. D.h. eins und eins ist noch lange nicht zwei. Das Problem besteht darin, das Geld, welches zuvor der nicht getrennten Familie zur Verfügung stand gerecht auf zwei Teilfamilien zu verteilen.

Mir ist es wichtig, meine Mandanten zu informieren und die Zusammenhänge zu erklären. Ich kann zu Beginn einer Trennung und Scheidung in der Regeln niemanden davon befreien, Unterhalt zu zahlen. Mein Ziel ist es, für alle an dieser Situation Beteiligten Klarheit und eine wirtschaftlich tragfähige Lösung zu finden, die meinen Mandanten Planungssicherheit und eine Zukunftsperspektive gibt. Die Frage ist auch, ob man einen Richter über seine Zukunft entscheiden lassen will oder eigenverantwortliche Regelungen finden kann.


Gerne beantworte
ich Ihre Fragen!


Rechtsanwältin
Anette Dieckmann,
Fachanwältin für Familienrecht in Essen

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Fax: 0201 - 43876 99
dieckmann(at)daube.de