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Wie geht es?

Um Ihre Scheidung einzuleiten, können Sie folgende Wege wählen:

Alle Wege sind gleichwertig und dienen dazu, uns die notwendigen Informationen zu übermitteln, die wir benötigen, um Ihre Scheidung zu beantragen. Eine Checkliste finden Sie unter der Rubrik per Telefon.

Nachdem Sie uns die Informationen übermittelt haben, erhalten Sie von uns im ersten Schritt den Entwurf eines Scheidungs-antrages und eine Kostenvorschussrechnung.

Erst wenn Sie den Scheidungsantrag und die Kostenvorschussrechnung in Ruhe geprüft haben, entscheiden Sie frei, ob wir für Sie die Scheidung einreichen sollen.

Während Ihres Scheidungsverfahrens stehen Ihnen dauerhaft und parallel 3 Wege zur Verfügung, wenn Sie Hilfe oder Tipps benötigen. Suchen Sie sich den Weg aus, der Ihnen genehm ist , um Ihre Fragen zu stellen oder über den Fortgang Ihrer Scheidung informiert zu werden:

  1. Per Internet über eine kostenfreie Web-Akte
  2. Per Telefon
  3. Per Sönlich

Sie können uns also jederzeit anrufen oder einen persönlichen Besprechungstermin in unserer Kanzlei in Essen vereinbaren oder uns über die Web-Akte Fragen stellen, die wir Ihnen dann gerne auch online beantworten.