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Online Kostenrechner
Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten

Bitte geben Sie hier die Daten ein:
Monatliches Nettoeinkommen Ehemann:
Monatliches Nettoeinkommen Ehefrau:
Anzahl Anrechte Rentenversicherungen:
Versorgungsausgleich wird nicht durchgeführt:
Anzahl der Kinder:


Verfahrenskostenhilfe* (Freeware, geeignet für Microsoft® Windows®)
(Seit dem 01.09.2009 heißt Prozesskostenhilfe im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe)
Einkommen
Einkommen Ehemann 0,00
+ Einkommen Ehefrau 0,00
= Summe Monatseinkommen 0,00

Streitwert Scheidung
Summe Monatseinkommen 0,00
- Kinder-Abzüge 0,00
= Summen Gehälter abzügl. Kinder 0,00
= Streitwert Scheidung 2.000,00

Streitwert Versorgungsausgleich
Basis für Versorgungsausgleich 200,00
= Streitwert Versorgungsausgleich 1.000,00

Streitwert
Streitwert Scheidung 2.000,00
+ Streitwert Versorgungsausgleich 1.000,00
= Streitwert 3.000,00

Anwaltsgebühren
Verfahrensgebühr 245,70
+ Terminsgebühr 226,80
= Anwaltsgebühren 472,50
+ Post- und Telekommunikation 20,00
= Zwischensumme 492,50
+ MwSt 93,58
= Anwaltsgebühren 586,08

Die Berechnung der Gerichtskosten und Anwaltskosten basiert auf den aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen.

Der endgültige Streitwert wird jedoch vom Gericht bei der Scheidung festgesetzt, Abweichungen sind daher möglich.

Der Mindeststreitwert für die Scheidung beträgt € 2.000,00 und für den Versorgungsausgleich € 1.000,00.

Mit dem Entwurf Ihres Scheidungsantrages erhalten Sie von uns eine Vorschussrechnung über die zu erwartenden Kosten Ihrer Scheidung. Wir bieten Ihnen an, diese Kosten in Raten zu zahlen und machen Ihnen dazu einen Vorschlag.

Wir berechnen nur die gesetzlichen Mindestgebühren, die sich nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert für die Scheidung und den Versorgungsausgleich bestimmen. Extra-Kosten, wie Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder etc entstehen Ihnen nicht. Wir versuchen, den Streitwert bei Gericht so gering wie möglich zu halten.

Hinweis: Die errechneten Kosten sind unverbindlich!