| Einkommen | |
|---|---|
| Einkommen Ehemann | 0,00 |
| + Einkommen Ehefrau | 0,00 |
| = Summe Monatseinkommen | 0,00 |
| Streitwert Scheidung | |
|---|---|
| Summe Monatseinkommen | 0,00 |
| - Kinder-Abzüge | 0,00 |
| = Summen Gehälter abzügl. Kinder | 0,00 |
| = Streitwert Scheidung | 2.000,00 |
| Streitwert Versorgungsausgleich | |
|---|---|
| Basis für Versorgungsausgleich | 200,00 |
| = Streitwert Versorgungsausgleich | 1.000,00 |
| Streitwert | |
|---|---|
| Streitwert Scheidung | 2.000,00 |
| + Streitwert Versorgungsausgleich | 1.000,00 |
| = Streitwert | 3.000,00 |
| Anwaltsgebühren | |
|---|---|
| Verfahrensgebühr | 245,70 |
| + Terminsgebühr | 226,80 |
| = Anwaltsgebühren | 472,50 |
| + Post- und Telekommunikation | 20,00 |
| = Zwischensumme | 492,50 |
| + MwSt | 93,58 |
| = Anwaltsgebühren | 586,08 |
Die Berechnung der Gerichtskosten und Anwaltskosten basiert auf den aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen.
Der endgültige Streitwert wird jedoch vom Gericht bei der Scheidung festgesetzt, Abweichungen sind daher möglich.
Der Mindeststreitwert für die Scheidung beträgt € 2.000,00 und für den Versorgungsausgleich € 1.000,00.
Mit dem Entwurf Ihres Scheidungsantrages erhalten Sie von uns eine Vorschussrechnung über die zu erwartenden Kosten Ihrer Scheidung. Wir bieten Ihnen an, diese Kosten in Raten zu zahlen und machen Ihnen dazu einen Vorschlag.
Wir berechnen nur die gesetzlichen Mindestgebühren, die sich nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert für die Scheidung und den Versorgungsausgleich bestimmen. Extra-Kosten, wie Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder etc entstehen Ihnen nicht. Wir versuchen, den Streitwert bei Gericht so gering wie möglich zu halten.
Hinweis: Die errechneten Kosten sind unverbindlich!