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Ablauf der Scheidung Ablauf der Scheidung
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Kosten der Scheidung Kosten
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Grundlegendes

Um Ihre Scheidung einzuleiten, können Sie folgende Wege wählen: Online, per Telefon oder persönlich. Alle Wege sind gleichwertig und dienen dazu, uns die notwendigen Informationen zu übermitteln, die wir benötigen, um Ihre Scheidung zu beantragen. Nachdem Sie uns die Informationen übermittelt haben, erhalten Sie von uns im ersten Schritt den Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Kostenvorschussrechnung.

Erst wenn Sie den Scheidungsantrag und die Kostenvorschussrechnung in Ruhe geprüft haben, entscheiden Sie frei, ob wir für Sie die Scheidung einreichen sollen.
Sie können uns also jederzeit anrufen oder einen persönlichen Besprechungstermin in unserer Kanzlei in Essen vereinbaren oder uns über die Web-Akte Fragen stellen, die wir Ihnen dann gerne auch online beantworten.

1. Für wen eignet sich Scheidung fair?
2. Wann kann die Scheidung eingereicht werden?
3. Wann kommt das Mandatsverhältnis zustande?
4. Wann beginnt die Trennungszeit?
5. Welche Unterlagen braucht man?
6. Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?



Für wen eignet sich "Scheidung fair"?

Scheidung fair eignet sich insbesondere für:
  • Ehepaare, die sich über die Folgesachen der Scheidung, wie Unterhalt nach der Scheidung, Kindesunterhalt, Zugewinn und die Aufteilung des Vermögen einig sind, also eine einvernehmliche Scheidung anstreben.
  • Ehepartner, die auf einfache Weise ihre Scheidung beantragen wollen, daneben aber noch gesondert Fragen zur Trennung und Scheidung klären möchten.
  • Ehepaare, die eine schnelle und einvernehmliche Scheidung möchten.
  • Ehepartner, die zeitlich wenig Ressourcen haben und abends von zu Hause oder tagsüber vom Büro entsprechende Unterlagen dem Anwalt zur Verfügung stellen wollen, trotzdem aber über den Ablauf ihrer Scheidung informiert werden möchten und Hilfe und Tipps bekommen, wenn sie es wünschen.
  • Ehepartner, die aufgrund von Auslandsaufenthalten oder Ortsverschiedenheit zu dem getrennt lebenden Ehepartner etc. auch für ihre Scheidung nicht den Rechtsanwalt in seiner Kanzlei aufsuchen können.
  • Ehepartner, die viel unterwegs sind und sich jederzeit auch von unterwegs über die WEB-Akte online über den Stand und damit die Dauer ihrer Scheidung informieren wollen und wenn Sie Fragen zum Ablauf der Scheidung haben oder Hilfe benötigen, online die Antwort erhalten.
  • Eheleute, die zwar grundsätzlich eine persönliche Beratung in der Kanzlei des Rechtsanwalts für Familienrecht bevorzugen, die notwendigen Formulare aber lieber in Ruhe zu Hause am Computer ausfüllen möchten, z. B. für den Versorgungsausgleich oder die Vollmacht.

Wann kann die Scheidung beantragt werden?


Die Scheidung kann bei Gericht beantragt werden, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen. Voraussetzung dafür, dass eine Ehe geschieden werden kann, ist, dass die Ehe zerrüttet ist. Dies wird vom Gesetz, allerdings widerlegbar, vermutet, wenn die Eheleute: 1. (zumindest fast) ein Jahr getrennt lebend sind (Trennungsjahr)
und 2. der andere Ehepartner der Scheidung zustimmt. Gibt es noch zu klärende Punkte, so kann gleichwohl das Scheidungsverfahren eingeleitet werden. Wird aber z. B. um Unterhalt gestritten, benötigt auch der andere Ehegatte im Scheidungsverfahren einen Anwalt.

Tipp: Das Gesetz läßt ausdrücklich auch die Trennung in der Ehewohnung zu.
Die Scheidung wird mittels einer Antragsschrift bei Gericht eingereicht. Diese Antragsschrift muss von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Nur ein Anwalt kann einen sog. Scheidungsantrag stellen. Das Gesetz will damit sicher stellen, dass der Antragsteller über die weitreichenden Konsequenzen seines Scheidungsantrages informiert ist.

Die Scheidung kann auch dann beantragt werden, wenn noch nicht alle Fragen zu Unterhalt, Vermögen oder Zugewinn geklärt sind. Wird im Scheidungsverfahren z.B. um Unterhalt oder Zugewinn gestritten, benötigt allerdings auch der andere Ehegatte im Scheidungsverfahren einen Rechtsanwalt.


Wie kommt bei Scheidung fair das Mandatsverhältnis zustande?

Die Online-Übermittlung Ihrer Daten zur Scheidung, die wir natürlich vertraulich behandeln, ist für Sie unverbindlich. Das Gleiche gilt, wenn Sie uns telefonisch mit Ihrer Scheidung beauftragen.

Nachdem Sie uns online oder telefonisch Ihre Daten übermittelt haben, erhalten Sie von uns den Entwurf Ihres Scheidungsantrages und eine Vorschussrechnung über die zu erwartenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen. Der Auftrag ist erteilt, wenn Sie die erste Rate auf die Anwaltsgebühren einzahlen und/oder uns die unterzeichnete Vollmacht zurücksenden. Nach Erhalt der ersten Rate, reichen wir den Scheidungsantrag sofort beim zuständigen Gericht ein.


Wann beginnt das Trennungsjahr?

Das deutsche Recht sieht keine besonderen Formalien für die Trennung vor. Insbesondere muss der Beginn der Trennungszeit (Trennungsjahr) nicht bei Gericht beantragt werden. Die Trennung beginnt, sobald einer oder beide Ehegatten dies beschließen und dies dem anderen mitteilen. Der Wunsch zur Trennung ist ein innerer Entschluss, der nach außen gelebt werden muss.

Entweder zieht dann ein Ehegatte aus der Ehewohnung aus oder die Ehegatten leben in der Wohnung getrennt. Wird in der Ehewohnung getrennt gelebt, dann sollte aber jeder seinen eigenen Bereich haben. Es sollte nicht nur die Trennung vom Bett erfolgen, sondern auch vom Tisch. D.h. die sog. Versorgungsleistungen für den anderen (kochen, waschen, einkaufen etc.) sind einzustellen. Jeder Ehegatte sollte eigenständig wirtschaften und sich versorgen.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung beantragt werden. Spätestens dann muss einer der Ehepartner zur Beantragung der Scheidung einen Anwalt beauftragen. Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, ist der einfachste Weg die Scheidung online einzuleiten.

Tipp: Das Trennungsjahr nutzen und auch bei einer angedachten einvernehmlichen Scheidung einmal einen Fachanwalt für Familienrecht oder eine Fachanwältin für Familienrecht aufsuchen und eine Beratung rund um die Scheidung in Anspruch nehmen.

Welche Unterlagen werden für
die Beantragung der Scheidung benötigt?

Da die Scheidung leider nicht im Internet stattfindet, benötigen wir einige Unterlagen in Papierform Hier eine Checkliste der Unterlagen, die wir mit dem Scheidungsantrag bei Gericht einreichen.

Diese Unterlagen übermitteln Sie bitte an uns:

  • Heiratsurkunde (Original)
  • Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder oder einfach das Familien-
    stammbuch, in dem sich diese Urkunden üblicherweise befinden
  • Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung (sofern vorhanden) (hier genügt zunächst eine Kopie)

Diese Unterlagen bekommen Sie von uns:

  • Vollmacht (Rechtsanwalt)
  • Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Formular)


Die Dauer der Scheidung reduziert sich um einige Wochen, wenn die von beiden Ehegatten ausgefüllten Fragebögen zum Versorgungsausgleich mit dem Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wird. Ihre Originalurkunden erhalten Sie nach Abschluss der Scheidung selbstverständlich zurück.


Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?

Die Dauer einer Scheidung kann unterschiedlich lang sein. Insbesondere kommt es darauf an, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt wird oder nicht. Ist die Durchführung des Versorgungsausgleiches wirksam ausgeschlossen (durch notariellen Vertrag), beraumen die meisten Familiengerichte schnell, innerhalb von 6 bis 8 Wochen den Termin zur Scheidung an.

Tipp: Seit September 2009 wird bei Ehezeiten unter 3 Jahren der Versorgungsausgleich nur dann durchgeführt, wenn ein Ehegatte dies ausdrücklich beantragt. Eine kurze Ehe kann dann schnell geschieden werden.
  • Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, werden dazu durch das Familiengericht die Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern eingeholt. Es kommt dann darauf an, wie schnell die Auskünfte erteilt werden (darauf hat der Anwalt keinen Einfluss) und wie schnell evtl. Nachfragen der Rentenversicherungsträger von den beteiligten Eheleuten beantwortet werden.
Tipp: Seit September 2009 kann man nach 3 Monaten (seit Einreichung des Scheidungsantrages - und Ablauf des Trennungsjahres) beantragen, dass die Folgesache Versorgungsausgleich abgetrennt wird. Dann kann das Familiengericht die Ehe scheiden, bevor die Auskünfte vorliegen. Der Versorgungsausgleich wird dann später durchgeführt, wenn die Auskünfte vorliegen. Voraussetzung ist allerdings, dass die beteiligten Eheleute ihren Verpflichtungen im Rahmen des Versorgungs-ausgleichsverfahrens nachgekommen sind. Damit gemeint ist insbesondere das Ausfüllen der Formulare und die Beantwortung von Nachfragen. Für die Beantragung der Abtrennung braucht man keinen zweiten Anwalt.
  • Ist die Scheidung nicht einvernehmlich, wir also z. B. über Unterhalt nach der Scheidung, Vermögen oder Zugewinn gestritten, kann die Dauer des Verfahrens nicht vorausgesehen werden.

Anette Dieckmann
Rechtsanwältin
Anette Dieckmann,
Fachanwältin für Familienrecht in Essen
Tel.: 0201 - 43876 0
Fax: 0201 - 43876 99
dieckmann(at)daube.de